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22. September 2023
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CDU-Bundestagsabgeordneter Enak Ferlemann setzt sich für dauerhaft reduzierten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie ein

2 Minuten Lesezeit
Foto: CDU / Tobias Koch
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Ennak Ferlemann tritt mit Nachdruck dafür ein, dass der Besuch im Restaurant für die Deutschen bezahlbar bleibt. Der aktuell geltende reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie ist lediglich bis zum 31.12.2023 befristet. Ferlemann und seine Kollegen fordern nun eine Entfristung dieses ermäßigten Satzes.
„Die Gastronomen unseres Landes haben dank des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes die Möglichkeit gehabt, steigende Kosten nicht direkt an die Verbraucher weiterzugeben. Dies sollte nicht als temporäre Maßnahme gesehen werden, sondern als langfristige Unterstützung für unsere Gastronomiebetriebe und ihre Gäste“, so Ferlemann.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (@dehoga.bundesverband) hat ebenfalls die Dringlichkeit dieses Anliegens erkannt und eine Petition ins Leben gerufen. Unterstützung findet sie nicht nur bei Ferlemann, sondern auch bei vielen seiner politischen Weggefährten. Als Folge dieser Bestrebungen wurde ein Entschließungsantrag erarbeitet, welcher die Änderung des Umsatzsteuergesetzes fordert, um den reduzierten Mehrwertsteuersatz für die Gastronomie dauerhaft festzusetzen. Heute wird dieser Antrag im Bundestag beraten und in einer namentlichen Abstimmung entschieden.
Es ist hervorzuheben, dass bereits 23 EU-Staaten einen solchen reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen in der Gastronomie praktizieren. „Deutschland muss hier nachziehen“, betont Ferlemann, „vor allem nach den gravierenden Umsatzeinbrüchen, die die Gastronomie durch die Corona-Pandemie erlitten hat. Zudem belasten die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Energie und Personal die Branche zusätzlich. Es ist unsere Verantwortung, den Betrieben nicht die Existenzgrundlage zu entziehen.“
Der Appell des Abgeordneten und seiner Unterstützer ist klar: Um die Gastronomie in Deutschland zukunftsfähig und für die Bürger zugänglich zu halten, müssen notwendige steuerliche Maßnahmen ergriffen werden.

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