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1. Dezember 2023
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Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember 2023

4 Minuten Lesezeit
Foto (v. l.): Jürgen Wintjen, Vorsitzender, und Karl Wilhelm Hinsch, stellvertretender Vorsitzender des Beirates für Inklusion (Quelle: privat)
Am 03.12. jeden Jahres ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Er ist ein von den Vereinten Nationen ausgerufener Gedenk- und Aktionstag, der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für die Probleme von Menschen mit Behinderung wachhalten und den Einsatz für die Würde, Rechte und das Wohlergehen dieser Menschen fördern soll. Erstmals wurde er im Jahr 1993 begangen. Bundesweit gibt es viele Aktionen anlässlich dieses Tages.
Zu diesem Anlass fragt der Beirat für Inklusion wie es im Landkreis Cuxhaven um Inklusion und Barrierefreiheit bestellt ist. Der Landkreis als die größte Kommunalverwaltung und einer der größten Arbeitgeber hat sich auf den Weg gemacht Inklusion und Barrierefreiheit in seinem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Unterstützung erfährt er dabei vom Beirat für Inklusion mit seinen ehrenamtlichen Mitgliedern. Mit 108 gleichgestellten und schwerbehinderten Beschäftigten erfüllt der Landkreis deutlich mehr als die geforderte Beschäftigungsquote von 6 %.
Erfolge gibt es auch bei der Umsetzung der Barrierefreiheit, zum Beispiel der Neubau der Oberschule in Dorum und das neue Gästehaus der Berufsbildenden Schulen in Cadenberge. An der Planung und Umsetzung der Barrierefreiheit für beide Objekte war der Beirat für Inklusion maßgeblich beteiligt.
„Für das Gelingen der Inklusion ist die Schaffung von Barrierefreiheit eine unabdingbare Voraussetzung“, sagt der Vorsitzende des Beirates Jürgen Wintjen.
Der Beirat für Inklusion will gemeinsam mit dem Landkreis für die weitere Umsetzung der Inklusion sorgen. Ganz oben auf der Wunschliste des Beirates steht die Schaffung von gemeinsamen Freizeitmöglichkeiten von behinderten und nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen sowie die Herstellung der Barrierefreiheit in allen Liegenschaften des Landkreises. Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung wirkt der Beirat auch hier auf die Umsetzung der Barrierefreiheit hin, beispielsweise bei der Erstellung von Bescheiden.
Der Beirat für Inklusion wünscht sich seitens der Politik noch mehr Unterstützung für die Schaffung von bezahlbarem barrierefreiem Wohnraum, an dem es aktuell im gesamten Landkreis mangelt. Aufgrund des Mangels müssen aktuell behinderte Menschen, die in der Lage sind eigenständig zu leben, in Pflegeheime untergebracht werden, die einzige Alternative zur Obdachlosigkeit.
** Neuer stellvertretender Vorsitzender **
In seiner Sitzung am 1.11.2023 wählte der Beirat für Inklusion Herrn Karl Wilhelm Hinsch aus Ihlienworth einstimmig zu seinem neuen stellvertretenden Vorsitzenden. Herr Hinsch tritt die Nachfolge von Astrid Plepla an, die im September verstarb.
** Wichtige Beschlüsse der letzten Sitzung: Kataster Barrierefreiheit und Entsorgung von Inkontinenzmitteln **
In der Sitzung am 1.11.2023 fasste der Beirat für Inklusion auch zwei Beschlüsse:
Der Landkreis Cuxhaven wird ersucht in Zusammenarbeit mit den Kommunen im Landkreis ein „Kataster Barrierefreiheit“ – eine Übersicht von öffentlichen Einrichtungen/ Gebäuden/ Liegenschaften in den Gemeinden hinsichtlich der Barrierefreiheit bis zum 1.1.2025 zu erstellen.
Zudem schlug der Beirat vor, dass seitens des Landkreises für Personen, die auf die Nutzung von Inkontinenzmitteln angewiesen sind, Behältnisse zur Entsorgung von Inkontinenzmitteln kostenlos zur Verfügung gestellt und regelmäßig abgeholt werden. Um hierfür den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sollte die Vorlage einer einfachen Bescheinigung des Hausarztes ausreichend sein. Für kinderreiche Familien sollte ebenfalls eine entsprechende Entsorgung von Inkontinenzmitteln ermöglicht werden. Der folgende pragmatische Vorschlag sollte Anwendung finden: „Der/ die Betroffene erhält eine 80 l Mülltonne, braucht aber nur die Gebühr für eine 60 l Mülltonne zu bezahlen.“
Hintergrund dieses Beschlusses ist, dass Menschen, die auf die Nutzung von Inkontinenzmitteln angewiesen sind, diese bisher über den Restmüll entsorgen. Aufgrund der anfallenden Mengen sind die Betroffenen gezwungen größere Mülltonnen zu nutzen als eigentlich erforderlich. Daraus resultieren erhöhte finanzielle Aufwendungen für die Betroffenen, die im Regelfall ohnehin aufgrund ihrer Behinderung hohe Ausgaben bei geringem Einkommen haben.

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