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30. Mai 2024

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Landkreis Cuxhaven begrüßt 34 neue Mitbürgerinnen und Mitbürger

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3 Minuten Lesezeit

Foto: Die eingebürgerten Frauen, Männer und Kinder vor dem Kreishaus (Landkreis Cuxhaven)

„Herzlich willkommen hier im Kreishaus des Landkreises Cuxhaven und vor allem herzlich willkommen als Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland!“ begrüßte Landrat Thorsten Krüger die 34 Menschen aus zehn verschiedenen Ländern und Regionen weltweit.

Am Mittwoch (29.5.2024) fand um 17 Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung die erste Einbürgerungsfeier des Landkreises Cuxhaven statt. Die Männer, Frauen und Kinder im Alter von drei bis 60 Jahren erhielten ihre Einbürgerungsurkunde in einem feierlichen Rahmen. Damit sind sie Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland.

„Für einige Menschen, die Flüchtlinge waren, bedeutet die Einbürgerung, dass sie nun die Möglichkeit haben, Familienangehörige in der Heimat oder anderen Ländern endlich wieder oder leichter besuchen zu können“, erklärt Christian Thörmer, Mitarbeiter des Fachbereichs Ordnung, eine der besonderen Bedeutungen der Einbürgerung. Auch für das Wahlrecht auf Landes- und Bundesebene ist die deutsche Staatsangehörigkeit eine Voraussetzung.

Um eingebürgert zu werden, müssen Menschen, die nicht über einen deutschen Schulab­schluss oder eine deutsche Berufsausbildung verfügen, neben einem Sprachtest den Test „Leben in Deutschland“ – umgangssprachlich als Einbürgerungstest bezeichnet – bestehen. Der Test umfasst 33 Fragen, davon sind 30 bundesweit einheitlich und 3 länderspezifisch. Weitere formale Voraussetzungen müssen erfüllt sein und die Personen müssen straffrei sein und ihr Lebensunterhalt muss auch im Alter oder bei Krankheit gesichert sein. Im Schnitt dauert eine Einbürgerung vom ersten Anruf und Antrag bis zur Abfrage aller Voraussetzungen mindestens zwölf Monate.

Vor der Feier haben am Mittwoch zudem alle, die eingebürgert wurden und volljährig sind, ein feierliches Bekenntnis auf das Grundgesetz abgelegt. Landrat Krüger hob die Bedeutung des Grundgesetzes und die Verantwortung aller für die Demokratie hervor. „Jeder und jede ist eingeladen, die Möglichkeiten der Demokratie nach den Spielregeln der Demokratie zu nutzen.“ Dass die Neubürgerinnen und Neubürger willkommen sind, betonte er mit den Worten „Wir brauchen Menschen, die nach Deutschland kommen, und hier leben und arbeiten wollen. Das ist wichtig für unser Land und unsere Region.“

Auf diese erste Einbürgerungsfeier werden in diesem Jahr zwei weitere bei der Kreisverwaltung Cuxhaven folgen. Ab 2025 sollen die Einbürgerungsfeiern quartalsweise stattfinden.

Das Gesetz zu Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt am 27. Juni 2024 in Kraft. Damit erfolgt die Einbürgerung ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich unter der Hinnahme der Mehrstaatigkeit. Niemand ist dann mehr verpflichtet seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Zusätzlich wird die Voraufenthaltszeit von acht auf fünf Jahre verkürzt.

Im Jahr 2023 wurden beim Landkreis Cuxhaven 294 Einbürgerungsanträge gestellt. Die Antragszahl stieg – mit Ausnahme von 2020 – kontinuierlich von 96 Anträgen in 2016 über 176 Anträge in 2021. Die Kreisverwaltung rechnet mit einer weiter steigenden Anzahl an Einbürgerungen.

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