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8. April 2024
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Neues Biosicherheitskonzept soll Geflügel besser schützen

3 Minuten Lesezeit
Foto: Legehennen © Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V.
In Niedersachsen gibt es ein neues Biosicherheitskonzept zum Schutz vor biologischen Gefahren – dazu zählt vor allem die Geflügelpest durch hochpathogene aviäre Influenzaviren (HPAIV) bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts sind seit November 2023 europaweit mehr als fünf Millionen Tiere der sogenannten Vogelgrippe zum Opfer gefallen. Durch das neue Biosicherheitskonzept sollen Tiere besser geschützt werden.
Das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven hat das neue Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe entscheidend mitgestaltet. Im Gebiet des Landkreises Cuxhaven hatte es bereits in der Vergangenheit und insbesondere in dem vergangenen Halbjahr mehrere Fälle der hochpathogenen aviären Influenza gegeben. „Wir konnten unsere Expertise gut einbringen. Durch ein rollendes Verfahren konnten sich alle Mitarbeitenden aus dem Bereich Veterinärwesen beteiligen und so ein breiter Erfahrungsschatz in die Konzepterstellung einfließen.“ erklärt Veterinäramtsleiterin des Landkreises Cuxhaven Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt, „Das Biosicherheitskonzept soll eine Hilfestellung sein für tierhaltende Betriebe im Landkreis Cuxhaven. Es soll dazu beitragen, dass zukünftig weniger Tiere der Seuche zum Opfer fallen.“
Die Biosicherheit hat einen präventiven Charakter durch Maßnahmen, die regeln, wie Tiere, Personen und Fahrzeuge in einen Betrieb gelangen, oder wie Ausrüstung genutzt wird. Sie gehören zu den wichtigsten Präventionsinstrumenten zur Verhinderung der Einschleppung, Entwicklung und Ausbreitung von Tierseuchen.
Zunächst gilt das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für Geflügel haltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt für Geflügelhaltungen mit über 1.000 Tieren. Gleichwohl sind alle Tierhaltungen verpflichtet, wirksame Biosicherheitsmaßnahmen umzusetzen, unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Kleinst- und Hobbyhaltungen müssen Mindestanforderungen für Biosicherheitsmaßnahmen erfüllen.
Im Februar 2023 hatte sich auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen die „Arbeitsgruppe Biosicherheit in Geflügelhaltungen“ gegründet mit dem Ziel, eine Arbeitshilfe für Tierhalter, Tierärzte und Behörden zu schaffen, die das anzuwendende EU-Recht und das nationale Recht in Form eines betriebsindividuellen Biosicherheitskonzeptes abbildet. Vertreten sind in der Arbeitsgruppe auch fachlich betroffene Institutionen aus Verwaltung, Wissenschaft und Wirtschaft auf Bundes- und Landesebene. Das Konzept steht unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung: <a href="https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">https://www.ndstsk.de/1164_Biosicherheit%20allgemein.html</a>.

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