25. Juni 2025

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Kommunalaufsicht rügt Ratsbeschluss zur Abberufung von MdL Oliver Ebken – Formelle Rechtswidrigkeit festgestellt

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Foto: SPD Niedersachsen

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Cuxhaven, 25. Juni 2025 – Der Ratsbeschluss vom 13. März 2025, mit dem der Landtagsabgeordnete Oliver Ebken auf Antrag der SPD-Fraktion aus sämtlichen Ausschüssen und dem Aufsichtsrat abberufen wurde, ist formell rechtswidrig. Das geht aus einem Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Cuxhaven hervor, das dem Küstenblick vorliegt.

Wie die Aufsichtsbehörde darin feststellt, wurde bereits die Tagesordnung der betreffenden Ratssitzung rechtswidrig erweitert. Die Ladungsvorschriften, die insbesondere eine rechtzeitige Mitteilung der Tagesordnungspunkte garantieren sollen, wurden nicht eingehalten. Dabei handelt es sich um zwingende Schutzvorschriften zugunsten aller Ratsmitglieder.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Bereits aus diesem Grund sind die Beschlüsse zur Abberufung des Herrn MdL Ebken also formell rechtswidrig.“

Die Kommunalaufsicht betont, dass das Recht der Ratsmitglieder auf rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung einschließlich Tagesordnung ein verfahrensrechtliches Mitwirkungsrecht darstellt. Verkürzungen der Ladungsfrist seien nur unter strengen Voraussetzungen zulässig – die hier offenbar nicht erfüllt waren.

Warnungen ignoriert – jetzt das Dilemma Bereits in der Sitzung selbst hatte CDU-Ratsmitglied Thimo Röher Verwaltung und SPD-Fraktion eindringlich davor gewarnt, den Beschluss unter diesen Bedingungen zu fassen. Auch der betroffene Abgeordnete Oliver Ebken bat eindringlich darum, „nicht über den Zaun zu brechen“. Nach einer Sitzungsunterbrechung entschieden sich SPD und Verwaltung jedoch – allen Warnungen zum Trotz – dafür, die Abberufung durchzusetzen.

Nun stellt sich heraus: Die Warnungen waren berechtigt. Die Entscheidung war rechtswidrig und ist unwirksam.

Beschluss muss ordnungsgemäß wiederholt werden Für eine rechtmäßige Abberufung Ebkens aus den Ausschüssen und dem Aufsichtsrat wäre laut Kommunalaufsicht ein Feststellungsbeschluss in wirksamer Form erforderlich, der alle formellen und materiellen Anforderungen erfüllt.

Die SPD-Fraktion hatte die Abberufung im März forciert. Über die politischen Hintergründe und den parteiinternen Konflikt wurde bereits berichtet. Mit der nun vorliegenden rechtlichen Bewertung steht fest: Die Entscheidung muss unter Beachtung der Vorschriften neu gefasst werden, sofern die Abberufung Bestand haben soll.

Ob und wann dies geschehen wird, ist derzeit offen.

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