14. Februar 2025

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Wahlunterlagen versehentlich doppelt verschickt

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Symbolbild; Foto: Pixabay

2 Minuten Lesezeit

Stadtverwaltung korrigiert Fehler beim Versand der Briefwahlunterlagen

Beim Versand der Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist der Stadtverwaltung ein technischer Fehler unterlaufen. 96 Wahlscheine wurden versehentlich doppelt gedruckt und verschickt, sodass einige Wahlberechtigte ihre Unterlagen zweimal erhalten haben.


Maßnahmen zur Korrektur

Die Stadtverwaltung hat schnell reagiert:

  • Bereits zurückgemeldete doppelte Wahlscheine wurden in Rücksprache mit den Betroffenen sichergestellt und vernichtet.
  • Alle übrigen betroffenen Wahlscheine werden ungültig erklärt, und die Wahlberechtigten erhalten neue Wahlunterlagen samt Informationsschreiben.
  • Es wurden Maßnahmen getroffen, um den Fehler künftig zu verhindern und die weitere Ausgabe der Briefwahlunterlagen reibungslos zu gestalten.

Keine doppelte Stimmabgabe möglich

Da die doppelt verschickten Wahlscheine die gleiche Nummer tragen, kann jeder Wahlschein nur einmal genutzt werden. Die Kreiswahlleitung hat das Verfahren zur Prüfung und Aussortierung der ungültigen Wahlscheine bereits festgelegt:

  • Alle betroffenen Wahlschein-Nummern werden gesondert überprüft.
  • Doppelte Rückläufer werden automatisch aussortiert.
  • Eine mehrfache Stimmabgabe ist ausgeschlossen und wäre zudem strafbar.

Die Stadtverwaltung bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Entschuldigung für den Fehler und die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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